Das Anwaltsteam
Dr. Gerhard Prengel
Rechtsanwalt
Beatrix Prengel
Rechtsanwältin
Vita
Geboren in Koblenz
Studium der Rechtswissenschaft und erstes Juristisches Staatsexamen an der Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Referendariat und zweites Juristisches Staatsexamen am Oberlandesgericht Koblenz mit Station am Landesarbeitsgericht in München
Rechtsanwalt seit 1971
Promotion zum Dr. jur.
Fachanwalt für Strafrecht seit 2002
Vita
Tätigkeitsschwerpunkte
Allgemeines Strafrecht
Unter dem Begriff Allgemeines Strafrecht wird gemeinhin die »Alltagskriminalität« verstanden.
So werden etwa Verkehrsdelikte, Körperverletzungen und Diebstahl unter das allgemeine Strafrecht gefasst. Neben den Fragen, welcher Straftatbestand einschlägig sein kann, betrifft das allgemeine Strafrecht Fragen zu Vorsatz oder Fahrlässigkeit, Täterschaft oder Teilnahme und auch Beihilfe, Notwehr oder Notstand.
Folgende Vergehen und Verbrechen werden vornehmlich unter den Begriff des allgemeinen Strafrechts gefasst:
Wirtschaftsstrafrecht
Die Grenzen zwischen erlaubtem und strafrechtlich sanktioniertem unternehmerischen Handeln sind oft nur schwierig zu unterscheiden: findiger Geschäftssinn und Betrug, risikofreudiges unternehmerisches Handeln und Untreue liegen dicht beieinander.
Folgende Vergehen und Verbrechen werden vornehmlich unter den Begriff des Wirtschaftsstrafrechts gefasst:
Das Verteidigungsziel im Wirtschaftsstrafrecht ist grundsätzlich eine geräuschlose Erledigung im Ermittlungsverfahren und die Vermeidung einer Hauptverhandlung.
Arzt- und Medizinstrafrecht
Klassische Delikte im Medizinstrafrecht wegen nicht Lege artis ausgeführten Behandlungen (»Kunstfehler«):
Sonstige Delikte im Zusammenhang mit der Tätigkeit:
Tätigkeitsschwerpunkte
Arzt- und Medizinrecht
Der Bereich des Medizinrechts ist sehr vielfältig und beinhaltet nicht nur das Gebiet der Arzthaftung, also das haftungs-rechtliche Verhältnis zwischen Arzt und Patient, sondern auch zahlreiche andere Bereiche. Unsere Kanzlei bietet Ihnen Rechts-beistand, der auf langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Arzthaftpflichtrechtes beruht. Hierbei geht es vor allem um die Frage, ob und welcher Fehler bei einer Therapie begangen worden ist, ob dieser vermeidbar war und welche Auswirkung dieser hat. Häufig ist auch zu klären, ob der Patient richtig und umfassend über die Therapie und ihre etwaigen Risiken aufgeklärt worden ist und er eigenverant-wortlich entscheiden konnte, ob er sich darauf einlassen will.
Allgemeines Zivilrecht
Das Zivilrecht ist ein Rechtsgebiet, das Beziehungen von rechtlich Gleichgestellten, also natürlichen oder juristischen Personen, untereinander regelt. Dem allgemeinen Zivilrecht sind eine Reihe von Gebieten zuzurechnen, die von außerordentlich großer praktischer Bedeutung sind:
Allgemeines Strafrecht
Das Allgemeine Strafrecht umfasst sämtliche Straftaten, welche nicht im direkten Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen, etwa Diebstahls- und Betrugsdelikte,
Körperverletzungen, Beleidigung und üble Nachrede, Aussagedelikte oder das Betäubungsmittelstrafrecht.
Unsere Tätigkeit umfasst auch hier die Verteidigung bereits im von der Staatsanwaltschaft geführten Ermittlungsverfahren, im Hauptverfahren vor Gericht sowie in der
Berufungsinstanz. Sofern der Beschuldigte noch minderjährig ist kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Hierbei ist das Hauptaugenmerk nicht auf die Bestrafung sondern das erzieherische
Einwirken auf den Jugendlichen gerichtet. Bei sogenannten Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren ist im Einzelfall zu prüfen, ob noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen kann.
Bereits unmittelbar ab dem Zeitpunkt, in welchem sie von den Ermittlungsbehörden als Beschuldigter bezeichnet werden besteht die Möglichkeit einer Verteidigung. Der Verteidiger prüft – regelmäßig
nach Akteneinsicht – ob und inwieweit eine Aussage abgegeben werden soll und bespricht dies mit dem Mandanten. Sinnvollerweise ist der Verteidiger daher so früh wie möglich in das Verfahren mit
einzubeziehen, noch bevor eine Aussage bei der Polizei abgegeben worden ist.
Mitgliedschaften
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