Das allgemeine Zivilrecht regelt sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Hierunter fallen Forderungsangelegenheiten, Kaufverträge, Miet- und Pachtverträge, Werk- und Dienstleistungsverträge und sonstige Verträge, sofern sie nicht speziellen Rechtsgebieten zugeordnet werden. Probleme mit einem ungewollten Zeitungs-Abonnement, dem Vermieter bzw. Mieter, dem Mobilfunkanbieter oder auch die Abwicklung von Schäden bei Verkehrsunfällen. Besteht Ihrerseits in dem Bereich des allgemeinen Zivilrechts Handlungs- bzw. Beratungsbedarf, so wenden Sie sich an unsere Kanzlei. Wir werden Sie kompetent beraten, begleiten und für Sie tätig werden.