Computerkriminalität

Zum Cybercrime im engeren Sinne gehören die Delikte wie Computerbetrug, Ausspähen / Abfangen von Daten, Datenveränderung, Computersabotage, Betrug mit Zugangs-berechtigung zu Kommunikationsdiensten. Moderne Kommunikationsmedien, seien es Handys, Smartphones, Tablets, Laptops oder PCS haben Einfluss auf konventionelle Straftaten. Erpressungen über Messangerprogramme wie WhatsApp oder soziale Netzwerke wie Facebook sind – besonders bei Jugendlichen und Heranwachsenden – sind heute überhaupt keine Seltenheit mehr. Aber auch Beleidigung, Nachstellung und Betrug aufgrund internetbasierter Kommunikation bestimmen das Bild der täglich vorkommenden Delikte. Eine Beleidigung (auf sexueller Grundlage) ist schnell an die Ex-Freundin per Messangerprogramm über das Smartphone abgesetzt.

Angelegenheiten im Kontext von Cybercrime:

  • klassischer Nachstellung (»Stalking«)
  • vorgehen gegen heimlich erstellte / ohne Einwilligung im Internet verbreitete intime Aufnahmen
  • Mobbing
  • vorgehen gegen wahrheitswidrige Behauptungen im Internet (z.B auf Facebook)
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© Rechtsanwaltskanzlei Dr. Prengel